Werberichtlinien II >> 20 Minuten soll der Abstand zwischen Werbeunterbrechungen betragen. Eine Reduzierung des Abstandes ist gegebenenfalls möglich, wenn hierdurch dramaturgisch zusammenhängende Programmelemente nicht unterbrochen werden. Die Anzahl der Werbeunterbrechungen darf ebenso nicht erhöht werden.
Für einzelne Film-Genres gelten unterschiedliche Unterbrechungs- Regelungen. Ein Spielfilm darf einmal je alle 45 Minuten unterbrochen werden, ab 90 Minuten ist eine zweite und ab 110 Minuten eine dritte Unterbrechung möglich. Dieser Berechnung liegt das Brutto-Prinzip zugrunde, welches neben der reinen Filmdauer auch die An- und Abmoderation, An- und Abspann und die eingebettete Werbung beinhaltet.